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RedWall

Frühmittelalterlicher Kampfverband

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 Regelwerk
Thormar Offline



Beiträge: 531
Punkte: 2.189

14.11.2011 22:16
Neustadt Glewe Thread geschlossen

Die Schlacht wird ähnlich wie in den vergangenen Jahren mit „erweiterten Trefferzonen“ durchgeführt.

NEUSTADT GLEWE REGELWERK 2011
Waffen:

Hiebwaffen: Waffen mit Stahlklingen welche einhändig geführt werden (u.a. Schwert, Axt, Sax ect.).

Die Schlagkannten der Klingen müssen eine Mindestbreite von 2 mm aufweisen, die Spitzen müssen abgerundet sein – vergleichbar mit der Rundung einer 5 Cent-Münze.

Die Waffen dürfen keine scharfen Kanten o. ä. aufweisen (z. B. Parierstange).

Stangenwaffen: „Langwaffen“ mit Klingen / Köpfen / Spitzen aus Stahl (u.a. Ger, Lanze, Dänenaxt ect.).

Die Kannten der Klingen / Schneiden / Spitzen müssen eine Mindestbreite von 2 mm aufweisen, die Spitzen müssen abgerundet sein – Minimum entsprechend der Rundung einer 5 Cent-Münze.
Die Länge der Stangenwaffen ist wie folgt begrenzt:
Einhändig geführte Gere /Speere: max. 2,10 Meter (inklusive der Spitze).
Zweihändig geführte Gere / Lanzen: max: 3,00 Meter (inklusive der Spitze).
Langäxte / Dänenäxte: max. 2,10 Meter (inklusive Axtblatt) Die minimale Klingenlänge einer zweihändig geführten Axt muss 15 cm betragen!
Defensivwaffen: Schilde in den der Darstellung entsprechenden Formen.

Die Schilde dürfen Keine Dornen, Spitzen und / oder scharfe Kanten oder Sonstige Eigenschaften aufweisen welche ein erhöhtes Verletzungsrisiko verursachen können.
Die Schilde dürfen keine Umrandung aus Metall aufweisen.

Die Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen.

Verboten sind folgende Waffen:

Feuerwaffen, Leichtmetall-, Latex- oder Carbonwaffen sowie Wucht- und Kettenwaffen (u.a. Peitschenkolben, Morgensterne, Flegel, Peitschen ect.).

Der Gebrauch von Fernkampfwaffen (Bögen, Schleudern, Wurfgere ect.) ist aufgrund der aus der geringen Größe des Schlachtfeldes resultierenden Gefährdung der Zuschauer untersagt. Gefährliche Gegenstände (scharfe Messer ect.) dürfen grundsätzlich nicht auf das Schlachtfeld mitgeführt werden.

Für alle o.a. Punkte gilt: Im Zweifelsfall entscheiden die für die Organisation der Schlacht Verantwortlichen. Diese Entscheidung ist bindend!
Trefferregelung:

Gezählt werden nur „Wirkungstreffer“, dies sind „scharf“ geführte Hiebe, Stiche und Schnitte. Treffer mit der flachen Seite der Klinge, dem Stiel einer Axt oder dem Schaft eines Gers müssen durch den Getroffenen nicht akzeptiert werden.

Alle Hiebe und Stiche sollten mit einer „gesunden Grundhärte“ geführt werden, um auch erkannt / bemerkt zu werden. Es kommt nicht darauf an den Gegner möglichst hart zu treffen, sondern das Auftreffen der Klinge spürbar zu machen – da aufgrund der Rüstungen / Protektoren zu sacht geführte Hiebe oft nicht zu bemerken sind.

Schnitte sollten mit Druck zum Körper des Gegners durchgeführt und „in voller Länge“ durchgezogen werden. Ausnahmen der Regelung: Treffer von hinten sollten mit der flachen Seite der Klinge auf das Gesäß oder den Helm ausgeführt werden.

Hiebwaffen: Schläge, Schnitte und Stiche. Der Einsatz der Waffe hat sich an ihrer Bestimmung / Konstruktion zu orientieren (z.B. keine Stiche mit Äxten).
Stangenwaffen: Gere, Speere und Lanzen – Nur Stiche. Keine Schnitte, keine Schläge! Langäxte/Dänenäxte – Schläge, Stiche und Schnitte.
Defensivwaffen: Der bewusste offensive Einsatz des Schildrand (Schläge und Stöße) zum Körper (insbesondere zu Hals und Kopf) des Gegners ist nicht erlaubt. Der Einsatz gegen den Schild des Gegners (z.B. zum Brechen der gegnerischen Deckung ist möglich. Der frontale Gebrauch des Schilds gegen Körper (nicht gegen Hals und Kopf) und Waffen des Gegners ist erlaubt.

Trefferzonen:

Hiebwaffen: Kopf (ausschließlich Hiebe! - von oben auf die harte Schale des Helms geführt), Torso, Arme einschließlich der Hände, Oberschenkel (Hiebe, Stiche und Schnitte).
Stangenwaffen: Gere, Speere und Lanzen – Torso, Oberarme, Oberschenkel (ausschließlich Stiche). Langäxte / Dänenäxte – Kopf (ausschließlich Hiebe! - von oben auf die harte Schale des Helms geführt), Torso, Oberarme, Oberschenkel (Hiebe, Stiche und Schnitte).

Rüstungspunkte:

Um die Verwendung der entsprechenden Rüstungen zu honorieren wird nach folgendem Punktesystem gekämpft:

Ungerüstete / leichtgerüstete Kämpfer (z.B. Tuniken, Gambesons, Lederlamellen ect.): 1 Trefferpunkt.
Stark gerüstete Kämpfer (Kettenhemden, Lamelarpanzer aus Metall in Verbindung mit einem adäquaten Gambeson ect.): 2 Trefferpunkte.

Die Festlegung der jeweiligen Trefferpunkte erfolgt im Rahmen der Musterung vor der Schlacht.

Schutzausrüstung:

Alle aktiv an der Schlacht teilnehmenden Personen müssen folgende Ausrüstung als Mindestvoraussetzung tragen:

Helm: Für die Schlacht besteht Helmpflicht! Der Helm muss aus Metall bestehen und geeignet sein, den Kopf des Trägers adäquat gegen die üblichen Kopftreffer zu schützen.
Handschuhe: Für die Schlacht besteht Handschuhpflicht! Die Handschuhe müssen geeignet sein den Schutz der Hände sicherzustellen (einfache, dünne Lederhandschuhe sind für die waffenführende Hand nicht ausreichend).
Gelenkprotektoren: Geeigneter Schutz für Knie- und Ellenbogengelenke ist Pflicht. Moderne Protektoren sind nicht sichtbar unter der Oberbekleidung zu tragen.

Folgende Ausrüstung wird zusätzlich dringend empfohlen: Armschienen, Beinschienen oder Schienbeinprotektoren, Tiefschutz, Zahnschutz, geeigneter Schutz für den Torso (z.B. Gambeson, Lamelle o.ä.), geeigneter Schutz für Hals und Nacken (z.B. Leder / Kettengeflecht am Helm angesetzt ect.).
Zusätzliche Verhaltensregeln zur Trefferregelung:

Stangenwaffen sind von oben nach unten / maximal waagerecht zu führen. Nicht erlaubt ist der Einsatz der Waffe aus einer unteren Position (Aufwärtsstich, Aufwärtsschlag).

Stangenwaffen sind nur nach unten zu parieren.

Die Teilnahme an der Schlacht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.

Faires Verhalten und ein respektvoller Umgang mit dem Gegner ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht. Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde!

Sonstiges:

Vor der Schlacht findet eine Musterung und ein Vorkämpfen statt.
Während der Schlacht dürfen sich nur Personen auf dem Schlachtfeld aufhalten, welche über die entsprechende Schutzausrüstung verfügen. Nichtkämpfer z.B. Wasserträger, Bannerträger ect. haben während der Gefechte das Schlachtfeld zu verlassen.
Teilnehmer an der Schlacht müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Veranstalter hat das Hausrecht.

Jeder Kämpfer ist dafür verantwortlich, dass Zuschauer nicht gefährdet werden.
Autor: www.einwic.org
Quelle: http://www.ostseefeelings.de/svart/regeln.html


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